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Benutzungsordnung

Reithalle 

  1. Das Reiten und die sonstige Nutzung der Reithalle ist nur Vereinsmitgliedern gestattet und  geschieht auf eigene Gefahr. Eine Schadenshaftung seitens des Vereins ist  ausgeschlossen. Unbefugten ist das Betreten der Reitanlage nicht gestattet. 

  2. Die Reithalle steht an allen Tagen von 7.00-22.30 Uhr zur Verfügung. Die vom Vorstand  festgelegten Zeiten sind am schwarzen Brett, Homepage, Social Media ersichtlich. Zu  festgelegten Zeiten dürfen andere Pferde nur in Absprache mit den Reitlehrer:Innen in der  Bahn gearbeitet werden. 

  3. Befinden sich Reiter:Innen in der Bahn und jemand möchte mit oder ohne Pferd die Bahn  betreten/verlassen, so ist vor dem Öffnen „Tür frei“ zu rufen und die Antwort „ist frei“ abzuwarten. 

  4. Während der für Reitunterricht festgesetzten Zeiten ist den Weisungen der Reitlehrer:Innen  Folge zu leisten. 

  5. Das Auf- und Absteigen erfolgt in der Mitte der Bahn. 

  6. Halten und Schritt auf dem Hufschlag ist untersagt, wenn mehr als ein Reiter:In die Bahn  benutzt. Der Hufschlag ist stets für Trab- oder Galoppreitende frei zu machen, hierbei ist  ein Zwischenraum von ca. 2 m angebracht. 

  7. Wird die Bahn von mehreren Reiter:Innen genutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein  Abstand von 1 Pferdelänge erforderlich. Beim Überholen wird auf der Innenseite  vorbeigeritten. 

  8. Das Springen in der Reithalle ist nur in Anwesenheit einer zweiten Person zulässig. Kinder unter 16 Jahren nur in Begleitung einer volljährigen Person.  

  9. Das Springen ist nur mit Reithelm gestattet. Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit  haben grundsätzlich einen Reithelm zu tragen. 

  10. Befinden sich Reiter:Innen in der Bahn, erfordert das Longieren bzw. das Springen die  Zustimmung der Reiter:Innen.

  11. Beim Longieren in der Bahn ist darauf zu achten, dass nicht auf einer Stelle  stehen geblieben, sondern die gesamte Bahn, hoch wie auch runter, genutzt wird. 

  12. „Laufen lassen, Wälzen lassen“ ist verboten! Nach dem Longieren und dem Freispringen ist die Harke für die hinterlassenen Spuren zu benutzen.

  13. Die Nutzung der Hindernisse ist erlaubt. Diese sind nach der Nutzung unverzüglich an den  alten Platz zurückzustellen. Für Schäden an den Hindernissen kommen die betreffenden Reiter:Innen oder Pferdebesitzer:Innen selbst auf. Schäden müssen sofort an den Vorstand  gemeldet werden. 

  14. Der Unterricht von Vereinsfremden und auch Privatpersonen in der Reithalle bedarf der  vorherigen Zustimmung des Vorstandes. 

  15. Alle aktiven Reiter:Innen sind dazu angehalten, die Bahn in Ordnung zu halten und die  Reinigung der Gänge vorzunehmen, Pferdemist ist sofort zu entfernen.

  16. In der Reithalle besteht ein Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung ist mit einem Verwarngeld  von 50€ zu rechnen.

  17. Hunde sind in der Reitbahn verboten, im Gang sind sie anzuleinen. 

  18. Wer trotz Verwarnung gegen die Betriebsordnung verstößt, kann von der Benutzung der  Anlage ausgeschlossen werden. 

  19. Alle Anträge und Beschwerden sind an den Vorstand zu richten.


Außenanlage 

  1. Das Reiten und die sonstige Nutzung der Reitanlage ist Vereinsmitgliedern oder nach  Vereinbarung mit dem Vorstand gestattet und geschieht auf eigene Gefahr. Eine  Schadenshaftung seitens des Vereins ist ausgeschlossen. 

  2. Unbefugten ist das Betreten der Reitanlage nicht gestattet. 

  3. Die Nutzer:Innen haften für entstandene Schäden. 

  4. Der Reitplatz steht an allen Tagen von 7.00-22.30 Uhr zur Verfügung. Der im  Hallenplan festgelegte Unterricht kann nach Ermessen der Reitlehrer:Innen auch auf die  Außenanlage verlegt werden. 

  5. Während der für Reitunterricht festgesetzten Zeiten ist den Weisungen der Reitlehrer:Innen Folge zu leisten. 

  6. Befinden sich mehrere Reiter:Innen gleichzeitig in der Bahn, so hat sich jeder so zu  verhalten, dass andere nicht gestört, behindert oder gefährdet werden. Dazu sind in  kameradschaftlicher Weise Absprachen zu treffen. 

  7. Der Unterricht von Vereinsfremden und auch von Privatpersonen auf dem Reitplatz  bedarf der vorherigen Zustimmung des Vorstandes.


Gelände 

  1. Das Springen der Geländehindernisse ist ausschließlich mit beim Vorstand  angemeldeten Trainer:Innen gestattet. 

  2. Beim Springen der Geländehindernisse muss ein Reithelm und eine  Sicherheitsweste mit Level 3 getragen werden. 

  3. Die Nutzung des Geländes ohne Springen der Hindernisse (Welle, Kuhle usw.) ist ohne  Trainer gestattet. Ein Reithelm ist zwingend erforderlich! 


Dressurviereck 

  1. Befinden sich Reiter:Innen in der Bahn und jemand möchte mit oder ohne Pferd die  Bahn betreten/verlassen, so ist „ Tür frei“ zu rufen und die Antwort „ist frei“ abzuwarten. 

  2. Das Auf- und Absteigen erfolgt in der Mitte der Bahn. 

  3. Halten und Schritt auf dem Hufschlag ist untersagt, wenn mehr als ein Reiter:In die  Bahn benutzt. Der Hufschlag ist stets für Trab- oder Galoppreitende frei zu machen,  hierbei ist ein Zwischenraum von ca. 2 m angebracht. 

  4. Wird die Bahn von mehreren Reiter:Innen genutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein  Abstand von 1 Pferdelänge erforderlich. Beim Überholen wird auf der Innenseite  vorbeigeritten. 

  5. Das Longieren, Springen und Wälzen lassen ist verboten! 

  6. Pferdeäppel sind unverzüglich zu entfernen und können in dem angrenzenden Gebüsch entsorgt werden. 

  7. Kinder und Jugendliche müssen bis zur Volljährigkeit eine Reitkappe tragen.


Springplatz 

  1. Das Springen auf dem Springplatz ist nur in Anwesenheit einer zweiten Person zulässig.  Kinder unter 16 Jahren nur in Begleitung einer volljährigen Person.  

  2. Die Benutzung der Hindernisse ist erlaubt. Die Hindernisstangen sind unverzüglich nach Nutzung auf die Ständer zulegen. Die Stangen dürfen nicht auf dem Boden  liegen bleiben. Für Schäden an den Hindernissen kommen die betreffenden Reiter:Innen oder Pferdebesitzer:Innen selbst auf. Schäden müssen sofort an den  Vorstand gemeldet werden. 

  3. Beim Springen ist zwingend ein Reithelm zu tragen. 

  4. Alle aktiven Reiter:Innen sind dazu angehalten, die Bahn in Ordnung zu halten.  Schäden sind unverzüglich dem Vorstand zu melden.

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  • Der Vorstand besitzt das Hausrecht. Den Anordnungen des Vorstandes sind Folge zu leisten.

  • Wer mit einer Anordnung nicht einverstanden ist, hat dennoch diese zu  befolgen, hat jedoch das Recht binnen einer Woche beim Vorstand schriftlich  Beschwerde einzureichen. 

  • Wer trotz Verwarnung gegen die Betriebsordnung verstößt, kann von der Benutzung  der Anlage ausgeschlossen werden. 

  • Alle Anträge und Beschwerden sind an den Vorstand zu richten.

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