1. Anmeldung und Zahlungsfälligkeit
Die Anmeldung zum Springlehrgang ist verbindlich.
Mit Erhalt der Anmeldebestätigung wird die Lehrgangsgebühr sofort zur Zahlung fällig. Der Teilnehmerplatz wird erst nach vollständigem Zahlungseingang verbindlich reserviert.
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Zahlungsaufforderung, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmerplatz anderweitig zu vergeben.
2. Widerrufsrecht
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass der Veranstalter bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist organisatorische Maßnahmen zur Durchführung des Lehrgangs trifft.
Der Teilnehmer verlangt ausdrücklich, dass der Veranstalter bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragsausführung beginnt.
3. Ersatzteilnehmer
Der Teilnehmer kann jederzeit einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen.
4. Absage durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich vor, den Lehrgang bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall des Trainers oder aufgrund höherer Gewalt abzusagen.
Bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Unterbringungs-, Arbeitsausfall- oder sonstigen Kosten, sind ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.
5. Verhinderung durch Krankheit des Teilnehmers
Auch bei Krankheit, Verletzung des Pferdes oder sonstiger persönlicher Verhinderung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Lehrgangsgebühr.
Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, einen Ersatzteilnehmer zu stellen oder eine entsprechende Versicherung in Anspruch zu nehmen.